Die Forderung
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges, tierschutzkonformes und wissenschaftsbasiertes Stadttaubenmanagement zu schaffen. Dies umfasst:
Die bundesweite Einführung von betreuten Taubenhorten als zentrales Instrument der Populationskontrolle nach dem Modell der „720°-Lösung“.
Ein Verbot tierquälerischer Abwehrmaßnahmen (wie Spikes oder Klebepasten), die gegen § 1 des Tierschutzgesetzes verstoßen.
Die Etablierung eines Hybrid-Finanzierungsmodells zur Entlastung der Kommunen, das organisierte Nutzungen (Sport und Zucht) durch zweckgebundene Abgaben an den Kosten des Taubenschutzes beteiligt.
Die Begründung
1. Scheitern der bisherigen Verdrängungspolitik
Stadttauben sind keine Wildtiere, sondern verwilderte Haustiere, für die der Mensch eine dauerhafte Verantwortung trägt. Die bisherige Praxis des Aushungerns und der bloßen Vergrämung ist wissenschaftlich gescheitert: Sie senkt die Bestände nicht nachhaltig, verursacht jedoch massives Tierleid und hohe Reinigungskosten für öffentliche Gebäude und Denkmäler.
2. Die Lösung: Betreute Taubenhorte
Das Herzstück eines modernen Managements ist der betreute Taubenhort. Hier werden die Tiere an feste Standorte gebunden, was dazu führt, dass bis zu 80 % des Kots im Hort konzentriert anfallen. Durch den systematischen Austausch von Eiern gegen Gipsattrappen wird die Population tierschutzgerecht und dauerhaft reguliert. Zudem bietet das Modell ökologischen Mehrwert durch die Veredelung von Kot zu Bio-Dünger und die Nutzung unbefruchteter Eier als Bioindikatoren zur Schadstoffüberwachung.
3. Gerechte Finanzierung durch das Hybridmodell
Bisher tragen Kommunen, Tierschutzvereine und Ehrenamtliche die Kosten des Taubenschutzes fast allein. Da Stadttauben oft aus organisierten Haltungs- und Nutzungskontexten stammen, ist eine finanzielle Beteiligung dieser Sektoren aus Gründen der Gerechtigkeit geboten.
Wir fordern ein System aus:
Einer allgemeinen Registrierungspflicht für organisierte Bestände.
Einer gestaffelten Bestandsabgabe, die kleine Hobbyhaltungen schont und intensive sportliche Strukturen stärker einbezieht.
Einem Taubenschutzfonds, der sicherstellt, dass die Mittel zweckgebunden in den Bau und Betrieb von Horten sowie die medizinische Versorgung fließen.
4. Rechtliche Verpflichtung
Gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das Unterlassen notwendiger Management-Maßnahmen und das bewusste Aushungern von Tieren, die auf menschliche Versorgung angewiesen sind, ist mit diesem Staatsziel nicht vereinbar.
Fazit
Es ist Zeit für eine Stadttaubenpolitik, die ökonomische Vernunft mit ethischer Verantwortung verbindet. Ein bundesweiter Standard schützt nicht nur die Tiere vor Elend, sondern sorgt für sauberere Städte und eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten.
Unterstützen Sie diesen Systemwechsel für ein friedliches Miteinander von Mensch und Tier in unseren Städten!
Quelle: Nachhaltiger Taubenschutz durch gerechte Finanzierung - Igor von Irmgard / Denny Freytag