Fundmeldung und Übergabe: In der Nacht von Freitag auf Samstag [11.04.2025 um 22:53 Uhr] wurde uns eine am Hausvogteiplatz in Berlin durch eine dritte Person gesicherte Taube gemeldet. Die Übergabe an uns erfolgte am Samstagvormittag gegen 10:30 Uhr.
Erste Begutachtung: Da die Übergabe auf der Straße stattfand, um direkt zur bereits kontaktierten Tierarztpraxis weiterfahren zu können, war nur eine kurze erste Sichtung möglich. Beim Umlagern der Taube aus der Transportbox des Finders in unsere eigene bemerkten wir auf dem Tuch in der ursprünglichen Box einen erheblichen Blutfleck (ca. 10x4 cm), was auf eine ernste Problematik hindeutete.
Tierarztbesuch: Wir fuhren umgehend zur Tierarztpraxis Kling Feder. Aufgrund der etwas späteren Übergabe informierten wir die Praxis telefonisch über unsere Verspätung und trafen kurz nach 11:00 Uhr ein. Die Untersuchung erfolgte durch Fr. Dr. med. vet. Kerstin Marquardt.
Diagnose und Behandlung: Bei der Untersuchung wurde der Ring an der Taube festgestellt. Die tierärztliche Diagnose lautete: Blut im Kot (Ursache zu diesem Zeitpunkt unklar), Befall mit Trichomonaden sowie eine bakterielle Infektion. Es wurde eine notwendige, umfassende Behandlung eingeleitet, bestehend aus einem Schmerzmittel (die Magenschleimhaut nicht angreifend), einem Medikament zum Magenschleimhautschutz, einem Medikament gegen Blutungen und einem Antibiotikum gegen die Infektionen.
Absprachen mit der Tierärztin: Es wurde mit Fr. Dr. Marquardt vereinbart, die Rechnung später fertigzustellen. Dies sollte uns ermöglichen, zunächst Kontakt mit der auf dem Ring vermerkten Person aufzunehmen, um z.B. eine mögliche Kostenbeteiligung zu besprechen. Ein Kontrolltermin zur Nachuntersuchung der Taube wurde für nach Ostern vereinbart.
Kontaktaufnahme mit Ring-Inhaberin (Fr. Arnold): Noch am selben Samstag versuchten wir, die auf dem Ring angegebene Telefonnummer anzurufen. Nach ausbleibender Antwort sendeten wir eine SMS. Es erfolgte eine schnelle Rückmeldung von der uns zu diesem Zeitpunkt noch namentlich unbekannten Person. Ihre erste und einzige Frage war: "Von wem hast du sie bekommen?". Es gab keinerlei Nachfrage zum Gesundheitszustand der Taube, zur Diagnose oder zur eingeleiteten Behandlung.
Weitere Kommunikation und Eskalation: Erst ca. acht Stunden nach der ersten Kontaktaufnahme fragte die Person (später als Frau Cur Si Kertin Arnold identifiziert) nach, wie wir an die Taube gekommen seien. Nachdem wir unsere Adresse nannten und auf Nachfrage einige Namen aus unserem Team, erwähnten wir in einer späteren Nachricht auch, wer aus dem Team die Tierarztkosten zunächst übernommen hatte. Daraufhin änderte sich der Tonfall von Frau Arnold schlagartig. Sie forderte, die Taube selbst abholen zu wollen und machte uns den Vorwurf, wir seien "selber schuld, wenn wir zum teuersten Tierarzt rennen". Auch zu diesem Zeitpunkt erkundigte sie sich mit keinem Wort nach dem Befinden des Tieres. Ihren Namen nannte sie erst ca. 12 Stunden nach dem Erstkontakt.
Entscheidung gegen die Übergabe: Aufgrund des gesamten Verhaltens von Frau Arnold (fehlendes Interesse am Tier, Fokus auf Kosten, Vorwürfe ohne Kenntnis der Umstände) und insbesondere, da sie behauptete, Medikamente für die Taube zu haben, ohne die spezifische Diagnose und die von Fr. Dr. Marquardt verordneten Präparate kennen zu können, wuchs bei uns im Team die Sorge um das Tierwohl. Wir entschieden uns daher, die Taube vorerst nicht an Frau Arnold zu übergeben, ohne zumindest einen Nachweis zu erhalten, dass die korrekte, vom Tierarzt verordnete Weiterbehandlung sichergestellt ist. Diesen Nachweis blieb Frau Arnold schuldig.
Persönliche Angriffe: Die weitere Kommunikation eskalierte seitens Frau Arnolds bis hin zu persönlichen Beleidigungen uns gegenüber. Der originale Nachrichtenverlauf ist zu Dokumentationszwecken vollständig auf unserer Website nachlesbar.
Frau Arnold hat in der Folge auf Facebook und in Kommentaren diverse Behauptungen aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprechen und die wir hiermit Punkt für Punkt richtigstellen:
Behauptung: Falsches Video / Ring entfernt
Frau Arnolds Aussage (sinngemäß): Ein von uns gepostetes Video zeige ihre Taube vom Hausvogteiplatz, wir hätten den Ring entfernt und würden fälschlich behaupten, es sei eine andere Taube.
Richtigstellung: Diese Behauptung ist falsch. Das von Frau Arnold auf Facebook markierte Video zeigt eine andere Taube mit einer anderen, spezifischen Verletzung (Luftsackriss), die nichts mit der am Hausvogteiplatz gesicherten Taube zu tun hat. Der Ring der Taube vom Hausvogteiplatz wurde selbstverständlich nicht entfernt und befindet sich weiterhin am Tier. Diese Unterstellung ist haltlos.
Behauptung: Nur eine "Kleinigkeit"
Frau Arnolds Aussage (sinngemäß): Die Taube vom Hausvogteiplatz habe nur eine "Kleinigkeit".
Richtigstellung: Diese Verharmlosung steht im klaren Widerspruch zur Diagnose von Fr. Dr. Marquardt: Blut im Kot (Ursache zunächst unklar), Trichomonadenbefall und eine bakterielle Infektion. Die Notwendigkeit einer Behandlung mit vier verschiedenen Medikamenten (Schmerzmittel, Magenschutz, Blutungshemmer, Antibiotikum) unterstreicht, dass es sich nicht um eine "Kleinigkeit" handelt, sondern um einen ernstzunehmenden Befund, der eine sorgfältige Behandlung und Nachkontrolle erfordert.
Behauptung: Andere Person beim Tierarzt
Frau Arnolds Aussage (sinngemäß): Nicht wir bzw. eine Person unseres Vereins, sondern eine (andere) Frau sei bei Fr. Dr. Marquardt gewesen.
Richtigstellung: Diese Behauptung ist unwahr. Der Tierarztbesuch am Samstagvormittag wurde persönlich durch mich, Denny Freytag, Vorstands- und Gründungsmitglied von Tauben Kreuzberg n.e.V., wahrgenommen.
Behauptung: "Akteneinsicht" erhalten
Frau Arnolds Aussage (sinngemäß): Sie habe bei der Tierarztpraxis angerufen und Akteneinsicht erhalten.
Richtigstellung: Diese Behauptung ist nachweislich falsch. In einem Telefonat am Samstag [Datum ggf. präzisieren] mit der Tierarztpraxis (Fr. Engelmann) wurde uns auf unsere Nachfrage hin bestätigt: Es hat zwar eine Dame (mutmaßlich Frau Arnold) angerufen, es wurden jedoch keinerlei Informationen über den Patienten, die Diagnose oder die Behandlung herausgegeben. Die Praxis verwies dabei korrekt auf das geltende Datenschutzgesetz. Frau Arnold hat demnach keine Akteneinsicht erhalten.
Behauptung: Vereinbarung zur Übergabe / Tierarzt nimmt Taube weg
Frau Arnolds Aussage (sinngemäß): Es habe eine Vereinbarung gegeben, die Taube direkt zu ihr zu bringen; die Tierärztin werde uns die Taube nun abnehmen; es gäbe einen entsprechenden Vermerk in der Akte.
Richtigstellung: Auch diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage. Es gab keine Vereinbarung, die Taube direkt zu Frau Arnold zu bringen. Wie dargelegt, wurde mit Fr. Dr. Marquardt eine Nachkontrolle mit uns nach Ostern vereinbart. Zu keinem Zeitpunkt wurde von der Praxis geäußert, die Taube werde uns weggenommen oder es sei ein derartiger Vermerk in unserer Akte hinterlegt worden.
Behauptung: Falsche Videos / Spenden
Frau Arnolds Aussage (sinngemäß): Unsere Videos seien nicht authentisch oder dienten nur der Spendengenerierung.
Richtigstellung: Dieser Vorwurf ist haltlos und diffamierend. Unsere Arbeit und die damit verbundenen Videos sind authentisch. Wir dokumentieren transparent als Tauben Kreuzberg n.e.V., um aufzuklären und auf das Leid von Stadttauben aufmerksam zu machen. Die Unterstützung, die wir durch Spenden erhalten, fließt zu 100% in die Versorgung der Tiere (Futter, Material, hohe Tierarztkosten etc.).
Behauptung: Aussage zu "Taubenhaus Südkreuz"
Frau Arnolds Aussage (sinngemäß): Wir hätten fälschlich behauptet, das Taubenhaus Südkreuz sei voll gewesen.
Richtigstellung: Diese Anmerkung bezieht sich ebenfalls auf das von Frau Arnold fälschlicherweise markierte Video der anderen Taube (mit Luftsackriss) und ist für den hier diskutierten Fall der Taube vom Hausvogteiplatz vollkommen irrelevant.
Zur weiteren Klarstellung der Situation möchten wir folgende Punkte ergänzen:
Aussage der Tierarztpraxis zum rechtlichen Status: In unserem Telefonat am Samstag [19.04.2025 um9:37] mit der Tierarztpraxis Kling Feder (Fr. Engelmann) erhielten wir, neben der Bestätigung, dass keine Patientendaten an Frau Arnold herausgegeben wurden, auch eine wichtige Klarstellung zum rechtlichen Status. Ohne direkte Nachfrage unsererseits wurde betont, dass ein Beringungsring keinen Eigentumsnachweis im rechtlichen Sinne darstellt. Vielmehr sind Fundtiere, insbesondere solche, die sich im urbanen Raum aufhalten, in der Regel als Fundtiere zu betrachten und unterliegen spezifischen rechtlichen Regelungen, die je nach Zuständigkeit [optional: z.B. dem Ordnungsamt oder der Stadt] liegen können. Diese Information untermauert, dass unsere Vorgehensweise der Versorgung und der Absprache mit der Tierärztin rechtlich korrekt war.
Dokumentation und Transparenz: Um vollständige Transparenz zu gewährleisten und die Faktenlage lückenlos zu dokumentieren, werden wir die Eingangsdiagnose der Taube von Fr. Dr. Marquardt sowie die schriftliche Bestätigung der Tierarztpraxis Kling Feder bezüglich der nicht erfolgten Herausgabe von Informationen an Frau Arnold (Datenschutz) und die gemachten Aussagen zum rechtlichen Status von Beringungsringen und Fundtieren einholen. Diese Dokumente werden wir nach Erhalt ebenfalls auf unserer Website veröffentlichen.
Original-Nachrichtenverläufe: Der gesamte Nachrichtenverlauf mit Frau Cur Si Kertin Arnold, der ihre Kommunikation, ihre Vorwürfe und auch die persönlichen Beleidigungen dokumentiert, ist im Original ebenfalls auf unserer Website für jedermann einsehbar. Wir verweisen auf diese Originaldokumentation als Beleg unserer Darstellung des Kommunikationsverlaufs und des Verhaltens von Frau Arnold.
Rechtlicher Hintergrund
Die Rettung und Versorgung hilfsbedürftiger Tiere, wie der am Hausvogteiplatz aufgefundenen Taube, erfolgt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Tierschutzgesetz (TierSchG) und den Regelungen zu Fundtieren.
Gemäß dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes (§ 1 TierSchG) trägt jeder Mensch Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Die Sicherung und tierärztliche Versorgung einer offensichtlich verletzten oder kranken Taube stellt eine Erfüllung dieser Verantwortung dar und dient der Abwendung weiteren Leidens.
Rechtlich sind aufgefundene Tiere als Fundtiere zu behandeln. Auch wenn die Regelungen des Fundrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 965 ff. BGB) primär auf Sachen abzielen, werden Fundtiere analog behandelt. Dies bedeutet grundsätzlich, dass ein Fund unverzüglich der zuständigen Behörde (in Berlin in der Regel das zuständige Ordnungsamt oder eine von der Gemeinde bestimmte Stelle, wie z.B. ein Tierheim) anzuzeigen ist.
Wie uns auch von der Tierarztpraxis Kling Feder (Fr. Engelmann) bestätigt wurde, stellt ein Beringungsring bei einem aufgefundenen Tier keinen automatischen Eigentumsnachweis dar, insbesondere nicht bei einer Stadttaube. Die Pflicht des Finders besteht darin, sich um das Tierwohl zu kümmern und den Fund ordnungsgemäß zu melden. Die umgehende Verbringung der Taube zu einer Tierärztin war in Anbetracht des festgestellten Blutflecks und des kritischen Zustands des Tieres die einzig gebotene Maßnahme im Sinne des Tierschutzes und der Sorgfaltspflicht für ein Fundtier. Unser Handeln entsprach somit den gesetzlichen Anforderungen und diente allein dem Wohl der Taube.
Angesichts der dargelegten Fakten und der nachweislich falschen und diffamierenden Behauptungen, die Frau Cur Si Kertin Arnold in der Öffentlichkeit verbreitet hat, fordern wir Sie hiermit unmissverständlich und mit sofortiger Wirkung auf:
Sämtliche falschen Behauptungen bezüglich der am Hausvogteiplatz aufgefundenen Taube und unserer Arbeit, insbesondere die auf Facebook veröffentlichten Aussagen zur angeblichen Entfernung des Rings, zur Verharmlosung der Verletzungen als "Kleinigkeiten", zur angeblichen Akteneinsicht, zur falschen Person beim Tierarzt, zur vermeintlichen Vereinbarung einer direkten Übergabe und zum Vorwurf der reinen Spendengenerierung, öffentlich und unwiderruflich zurückzunehmen.
Alle Posts, Kommentare, Markierungen (wie die fälschliche Markierung unseres Videos) und sonstigen Inhalte, die diese falschen Behauptungen enthalten oder verbreiten, unverzüglich zu entfernen. Wir fordern zudem die Administratoren der Facebook-Gruppe "Stadttaubenhilfe Netzwerkgeplauder" und ggf. weiterer betroffener Gruppen auf, sämtliche diesbezüglichen Beiträge und Kommentare von Frau Arnold aus der Gruppe zu entfernen.
Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, behalten wir uns weitere Schritte ausdrücklich vor. Diese Schritte können insbesondere rechtliche Maßnahmen wegen Übler Nachrede (§ 186 Strafgesetzbuch - StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB) sowie zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung (§ 1004 analog Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) und Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB) umfassen.
Wir, Tauben Kreuzberg n.e.V., engagieren uns ehrenamtlich und mit großem persönlichem Einsatz für den Schutz und die Versorgung von Stadttauben in Not. Es erfüllt uns mit Bedauern, dass eine Rettungsaktion für ein hilfsbedürftiges Tier zu einem öffentlichen Konflikt eskaliert ist, der auf falschen Unterstellungen und persönlichen Angriffen basiert. Unser einziges Interesse gilt dem Wohl der uns anvertrauten Tiere und der transparenten Aufklärung der Öffentlichkeit über unsere Arbeit. Wir hoffen, mit dieser Stellungnahme die Sachlage klar gestellt zu haben und bedauern das Vorgehen von Frau Arnold zutiefst, welches unserer Auffassung nach dem eigentlichen Ziel, dem Wohl des Tieres, in keiner Weise dienlich ist.