Der Taubenschutzverein "Tauben Kreuzberg n.e.V.", vertreten durch Denny Freytag, kämpft aktuell gegen einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht durch Deutschland. Am 27.09.2025 reichten wir eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein, da die nationalen Behörden ihrer Pflicht zur Durchsetzung des Artenschutzes nicht nachkommen.
Der akute Notfall: Zerstörung lebenswichtiger Hochburgen
Gegenstand unserer Beschwerde ist die Nichteinhaltung eines behördlich verhängten Baustopps und die vorsätzliche Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützter Arten beim Abrissvorhaben Burgsdorfstraße 1, 13353 Berlin. Dieses Gebäude wird als „lebenswichtige Hochburg“ für streng geschützte Arten bezeichnet.
Die akute Rechtsverletzung betrifft nachgewiesene Arten (Stand Juli 2025), deren Lebensstätten akut und irreversibel zerstört werden:
Streng geschützte Fledermäuse (FFH-Richtlinie Anhang IV): Es wurden über 57 Zwergfledermäuse erfasst. Maßnahmen am Quartier sind NUR in der "quartierfreien Zeit" (Oktober bis März) zulässig, weshalb der Abriss außerhalb dieses Zeitraums rechtswidrig ist.
Geschützte Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG): Dies umfasst circa 10 Brutplätze von Haussperlingen, Aufzuchten von Mauerseglern und die Ringeltaube, die explizit als Brutplatz eingestuft ist. Auch die intensive Nutzung durch Stadttauben ist relevant, da die EU-Vogelschutzrichtlinie die Nester und Eier gängiger Arten während der Brutzeit schützt.
Nationale Missachtung und unsere Forderungen
Die Zerstörung dieser Lebensstätten stellt einen direkten Verstoß gegen das EU-Artenschutzrecht dar. Obwohl die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) und andere Berliner Behörden einen Baustopp explizit aufgrund des "Tötungsverbots nach § 44 BNatSchG" bestätigten, wird die Verletzung des Stopps offenbar billigend in Kauf genommen oder nicht wirksam durchgesetzt.
Zudem wurde in einem Fachgutachten vom 28.07.2025 explizit festgestellt, dass die erhobenen Daten "für eine rechtssichere Bewertung NICHT AUSREICHEND" sind. Das Gutachten forderte zwingend ein ergänzendes Monitoring (September/Oktober 2025) und eine Frühjahrserfassung 2026.
Wir fordern die Europäische Kommission zur unverzüglichen und dauerhaften Intervention auf, um folgende nicht verhandelbare Bedingungen durchzusetzen:
SOFORTIGER und DAUERHAFTER BAUSTOPP: Dieser muss gelten, bis zur vollständigen rechtlichen Klärung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Vollumfängliche Datenerfassung: Zwingende Durchführung des ergänzenden Monitorings und der Frühjahrserfassung 2026.
Wirksame Ersatzmaßnahmen und Monitoring: Anbringung und nachgewiesene Annahme von Nist- und Fledermauskästen.
Jeder Versuch, den Abriss vor der vollständigen und nachgewiesenen Umsetzung dieser Maßnahmen fortzusetzen, wird als vorsätzlicher Bruch des Artenschutzrechts gewertet.
vom 30.09.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten wir, der gemeinnützige Naturschutzverein Tauben Kreuzberg n.e.V., Strafanzeige gegen die verantwortlichen Akteure des Abrisses sowie aufsichtsrechtliche Beschwerde gegen die involvierten Behördenvertreter, da die Abrissarbeiten trotz eines bestehenden Baustopps begonnen haben und somit die irreversible Zerstörung der Lebensstätten streng geschützter Arten erfolgt. Die akute Bedrohung wurde durch das Nichthandeln der zuständigen Stellen drastisch verschärft.
I. Sachverhalt und eklatanter Verstoß gegen Artenschutz (BNatSchG und EU-Recht)
1. Rechtswidriger Abriss trotz Baustopp: Das Vorhaben Burgsdorfstraße 1 wurde seitens der zuständigen Senatsverwaltungen mit einem Baustopp belegt, explizit aufgrund des Tötungsverbots nach § 44 BNatSchG. Dennoch wurde in der letzten Woche mit dem Abriss begonnen.
2. Zerstörung geschützter Lebensstätten: Das Gebäude ist eine lebenswichtige Hochburg für über 57 Zwergfledermäuse (FFH-Anhang IV), Haussperlinge (ca. 10 Brutplätze) und Mauersegler (zwei Aufzuchten). Jeglicher Rückbau ist ohne die im Gutachten geforderten Ersatzmaßnahmen und ergänzende saisonale Beobachtungen rechtlich nicht zulässig.
3. Verstoß gegen EU-Recht: Der Abriss verletzt Artikel 5 Buchstabe a, b und d der EU-Vogelschutzrichtlinie, was die Zerstörung von Nestern und Eiern verbietet. Dies gilt auch für Stadttauben, die das Gebäude von der ersten bis zur sechsten Etage als Nist- und Lebensraum nutzen. Die diesbezügliche strikte Auslegung der Vogelschutzrichtlinie wurde durch das jüngste Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-784/23, Estland) bekräftigt.
II. Mangelnde Kooperation und Verschleppung durch das Bezirksamt
Die Bemühungen des Vereins, die Gefahrenlage durch fachliche Dokumentation vor Ort zu entschärfen, wurden durch mangelhafte Kooperation innerhalb der Behörden behindert:
• Dringende Dokumentation und Nichthandeln: Es wurde die Notwendigkeit des Einsatzes eines professionellen Drohnenpiloten vorgeschlagen, um die genaue Anzahl der Tiere und Nester in den oberen Etagen (z.B. der 4. Etage), die aufgrund von Holzschwammbefall im Treppenhaus für Personen unsicher zugänglich sind, sicher zu dokumentieren.
• Verweigerung der Antwort durch Herrn Fischer: Herr Gerhard Fischer vom Bezirksamt Mitte (Facility Management Mitte) wurde in diesen Prozess einbezogen und über das Angebot für den Drohnenflug, dessen Kosten der Verein selbst tragen wollte, informiert.
• Wir müssen feststellen, dass Herr Fischer nur sehr mangelhaft bis überhaupt nicht reagiert hat. Eine ausdrückliche Rückfrage (vom 5. September 2025) thematisierte die Tatsache, dass Herr Fischer nicht antwortet. Eine spätere Weiterleitung (vom 7. September 2025) bestätigte, dass keine Antwort von Herrn Fischer eingegangen war.
• Diese Verweigerung der Kooperation und des Informationsaustauschs durch Herrn Fischer in einer kritischen Phase, in der es um die Abwehr einer unmittelbar drohenden Straftat geht, wird als wissentliche Verzögerung des Verfahrens und damit als Unterstützung des rechtswidrigen Abrissgeschehens bewertet.
III. Forderungen und Konsequenzen
Wir fordern die Ermittlungsbehörden auf, die fortgesetzte Straftat und die mangelhafte behördliche Durchsetzung des Baustopps unverzüglich zu untersuchen.
1. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Verstöße gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG und § 71 BNatSchG.
2. Einleitung einer aufsichtsrechtlichen Untersuchung gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der beteiligten Behörden, insbesondere Herrn Gerhard Fischer, wegen der mangelhaften Reaktion auf dringende Anfragen zur Sicherung der Beweislage und zur Abwehr der Gefahren für geschützte Arten.
3. Wir haben bereits eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingereicht (Referenz 87712), da die nationalen Behörden ihrer Pflicht zur Durchsetzung des Artenschutzes nicht nachkommen.
Wir fordern die zuständigen Stellen auf, den Abriss sofort und dauerhaft zu unterbinden und uns innerhalb der Frist bis zum 16. Oktober 2025 die vollständige Akteneinsicht zu ermöglichen, um weitere juristische Schritte vorzubereiten.
Mit zutiefst besorgten Grüßen,
Denny Freytag (Vorstandsmitglied Tauben Kreuzberg n.e.V.)
vom 30.09.2025
Sehr geehrter Herr Michaelis, sehr geehrte Damen und Herren,
Wir konstatieren mit äußerstem Entsetzen, dass am Gebäude Burgsdorfstraße 1, entgegen dem von Ihrer Behörde verhängten Baustopp, bereits in der letzten Woche Abrissarbeiten begonnen wurden. Dies ist die irreversible Zerstörung der Lebensstätten streng geschützter Arten und stellt einen bodentiefen Rechtsbruch dar.
1. Letztmalige Forderung nach vollumfänglicher Akteneinsicht (Fristsetzung)
Angesichts dieser akuten Missachtung des Gesetzes und des Baustopps fordern wir im Namen des Vereins Tauben Kreuzberg n.e.V. und vertreten durch Denny Freytag hiermit ULTIMATIV die vollständige und unverzügliche Einsicht in ALLE existierenden Gutachten, Stellungnahmen, Genehmigungsanträge und aktuellen Protokolle bezüglich des Abrissvorhabens Burgsdorfstraße 1.
Wir setzen hierfür eine ABSOLUTE FRIST bis Donnerstag, den 16. Oktober 2025.
Diese 14 Tage sind mehr als ausreichend, um die angeforderten Unterlagen bereitzustellen und die Einsicht zu gewähren. Jede Verzögerung über den 16.10.2025 hinaus wird von uns UNMISSVERSTÄNDLICH als wissentliche Unterstützung dieses vorsätzlichen Rechtsbruchs und der Vernichtung streng geschützter Lebensstätten gewertet.
2. Der Abriss ist illegal und verstößt klar gegen EU-Recht
Die begonnenen Arbeiten sind unzulässig und führen zur Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
• Das Gutachten ist nicht ausreichend: Das vorliegende "Fachgutachten zur Fledermauserfassung vom 28.07.2025" stellte explizit und unmissverständlich fest, dass die erhobenen Daten "für eine rechtssichere Bewertung NICHT AUSREICHEND" sind. Die Schlussfolgerung ist zwingend: "Jeglicher Rückbau des Gebäudes ist ohne Ersatzmaßnahmen und ergänzende Frühjahrs-/Herbstbeobachtungen rechtlich nicht zulässig".
• Verstoß gegen EU-Vogelschutzrichtlinie: Das Gebäude ist eine Hochburg für über 57 Zwergfledermäuse (FFH-Anhang IV), Haussperlinge (ca. 10 Brutplätze), Mauersegler (2 Aufzuchten) und Stadttauben. Der Abriss verstößt gegen Artikel 5 Buchstabe a, b und d der EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG), welche die absichtliche Zerstörung von Nestern während der Brutzeit verbietet.
• Präzedenzfall Estland: Dieser Verstoß wird durch das jüngste Urteil (bzw. die Vorlagefragen) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rechtssache C-784/23, Estland) bekräftigt, das die strenge Auslegung des Verbots der Zerstörung von Nestern auch bei gängigen Arten bestätigt. Informationen zur Relevanz dieses Urteils sind auf der Webseite www.taubenkreuzberg.de verfügbar.
3. Konsequenzen bei Fristversäumnis
Da die nationalen Behörden ihrer Pflicht zur Durchsetzung des Baustopps nicht nachkommen, wurde die Situation bereits auf höchster europäischer Ebene eskaliert:
• Eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission in Brüssel wurde am 27. September 2025 eingereicht. Die Referenznummer lautet 87712. Wir fordern die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Frist bis zum 16. Oktober 2025 und fehlender Bereitstellung der vollständigen Akten die angedrohten unweigerlichen Konsequenzen in Kraft treten werden, einschließlich der Forcierung des EU-Verfahrens und der Stellung eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht zur gerichtlichen Stoppung des Abrisses.
Wir erwarten die unverzügliche Bestätigung des Eingangs dieser E-Mail und des Termins zur Akteneinsicht bis zur gesetzten Frist.
Mit allerhöchster Dringlichkeit,
Denny Freytag (Vorstandsmitglied Tauben Kreuzberg n.e.V.) taubenkreuzberg@gmail.com